Zur Haftung nach Unfall bei unklarer Verkehrslage

Wenn unklar ist, was andere Verkehrsteilnehmer vorhaben, muss man abwarten. Wer dennoch drauflos fährt, riskiert einen Unfall und ist für Schäden mitverantwortlich. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 13/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.