Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2024

Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2024 berechnet wird (Az. IV D 4 – S-3104 / 19 / 10001 :009).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge