Unzulässige Richtervorlage zur sog. Gutscheinlösung während der Corona-Pandemie

Das BVerfG hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu Art. 240 § 5 Abs. 1 Satz 1 EGBGB festgestellt. Diese Vorschrift erlaubte es Veranstaltern von Freizeitveranstaltungen, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszugeben, wenn Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie ausfielen (Az. 2 BvL 12/20).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Inflationsrate im April 2025 bei +2,1 %

Die Inflationsrate in Deutschland lag im April 2025 bei +2,1 %. Damit hat sich die Inflationsrate seit Jahresbeginn weiter abgeschwächt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,