Das AG Hanau entschied, dass ein Geschädigter aus einem Verkehrsunfall, der einen Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragt, obwohl dieser erkennbar demselben Unternehmen zugehörig ist wie die Werkstatt, welche die Reparatur durchgeführt hat, die Kosten des Gutachtens selbst tragen muss (Az. 39 C 30/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese