Das VG Gießen entschied, dass die Kosten für eine polizeiliche Handyortung von demjenigen zu tragen sind, der diese durch die Ankündigung seines Suizids veranlasste (Az. 4 K 148/23.GI).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese