Tierschutz: Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängel rechtmäßig

Das VG Gießen hat die Klage einer Tierhalterin gegen den Landkreis Gießen abgewiesen. Damit wurde ein gegenüber der Klägerin ergangenes Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde bestätigt (Az. 4 K 991/22.GI).

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