Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2023 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 – S-7532 / 19 / 10002 :003).
WEG darf Teich vor der Terrasse stilllegen und neu bepflanzen
Das AG München wies die Klage einer Wohnungseigentümerin ab und entschied, dass die WEG den im Gemeinschaftseigentum stehenden Teich stilllegen und durch eine Bepflanzung ersetzen