Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt. So das BAG (Az. 5 AZR 137/23).
Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Das BVerfG hat zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.