Der Verzicht eines Landwirts auf ein vertragliches Lieferrecht gegen „Abstandszahlung“ ist steuerbar und fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG. Dies entschied der BFH (Az. XI R 27/21).
Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots
Ein Bieter hat nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) auf Zugang zu der Begründung der behördlichen Bewertung des von