Der Verzicht eines Landwirts auf ein vertragliches Lieferrecht gegen „Abstandszahlung“ ist steuerbar und fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG. Dies entschied der BFH (Az. XI R 27/21).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür