Die Bundesregierung stellt 2024 für mittelständische Unternehmen 11 Mrd. an Wirtschaftsförderung aus den sog. ERP-Mitteln bereit. Das dafür notwendige Wirtschaftsplangesetz wurde am 15.12.2023 im Bundesrat beschlossen. Damit kann das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital erhalten.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.