Zum Jahreswechsel 2023/2024 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam.
BFH zu § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb (§ 8c KStG) bei nachfolgender rückwirkender Umwandlung den Verlustrücktrag nicht einschränkt – entgegen