Das LAG ordnete einen Richter vom LG ab – wohl, ohne dafür einen Grund zu nennen. Ein Verstoß gegen das Recht auf gesetzlichen Richter, so das BAG. Haben bei einer Entscheidung ohne zwingende Gründe Richterinnen oder Richter mitgewirkt, die nicht hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind, so ist lt. BAG das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt (Az. 2 AZN 153/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Unternehmen ächzen weiter unterm Datenschutz
Datenschutz verursacht lt. Bitkom immer höhere Belastungen in deutschen Unternehmen. Aktuell haben praktisch alle Unternehmen (97 Prozent) hohen Aufwand mit dem Datenschutz, das sind noch