Das LAG ordnete einen Richter vom LG ab – wohl, ohne dafür einen Grund zu nennen. Ein Verstoß gegen das Recht auf gesetzlichen Richter, so das BAG. Haben bei einer Entscheidung ohne zwingende Gründe Richterinnen oder Richter mitgewirkt, die nicht hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind, so ist lt. BAG das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt (Az. 2 AZN 153/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf außerhalb der EU
Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Verbraucherschutz bei Einkäufen im Internet unterbreitet. Die Entschließung betrifft Angebote aus