Der Freistaat Bayern muss nicht die gemäß dem sog. Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden entfernen. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 3.22 und 10 C 5.22).
BFH zur Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen
Der BFH hat Fragen zu § 50i EStG beantwortet (Az. I R 13/22).