Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass sich der Drei-Tages-Zeitraum gem. § 122 Abs. 2a AO nach § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächstfolgenden Werktags verschiebt, wenn der Zeitraum regulär an einem Sonntag, einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend endet (Az. 3 K 3067/23).
KfW Research: Weniger mittelständische Unternehmen bringen Innovationen hervor
Die Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand entwickelt sich lt. KfW Research immer stärker auseinander. 76 % der großen Mittelständler mit 50 oder mehr Beschäftigten haben in