Die Kammer für internationale Handelssachen am LG Frankfurt entschied über den Vergütungsanspruch einer M&A-Beraterin (Az. 3-02 O 56/22).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein