Der BGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorgelegt, mit denen der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs entwickelte Begriff des urheberrechtlich geschützten Werks weiter geklärt werden soll (Az. I ZR 96/22).
Die Bewerbung läuft fast überall schon digital – aber meistens noch ohne KI
Bewerbungsunterlagen per Mail oder über ein Online-Portal erhalten, das ist in deutschen Unternehmen Standard. Im weiteren Bewerbungsverlauf werden lt. Bitkom aber noch deutlich weniger digitale