Ab dem 01.01.2024 ist auf die Umsätze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird lt. BMF zugelassen, dass auf diese Umsätze, die in der Nacht vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 ausgeführt werden, der bis zum 31.12.2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird (Az. III C 2 – S-7220 / 22 / 10001 :009).
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2026
Das BMF hat am 07.01.2026 eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht (Az. IV B