Die Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 sieht vor, dass Betreiber und Eigentümer von Rechenzentren bis zum 15.05.2024 (und danach jährlich) über die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ihrer Rechenzentren berichten müssen. Nun hat die EU-Kommission eine bis zum 08.01.2024 andauernde Konsultation dazu eingeleitet.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür