Das BMF hat am 22.12.2023 ein Schreiben (Az. III C 3 – S-7015 / 22 / 10003 :001) zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Änderungen zum 31.12.2023 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen) veröffentlicht.
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.