Die EU-Mitgliedstaaten haben am 22.12.2023 die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen. Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind. Nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten muss die Ökodesign-Verordnung formal im Europäischen Parlament angenommen werden.
Meta-Konzern zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt
Das OLG Dresden hat in den ersten vier Parallelverfahren zu den sog. Business-Tools den Meta-Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1.500