Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer i. S. d. § 139 AO für die elektronische Übermittlung von Daten über Lohnersatzleistungen nach § 32b Absatz 3 Satz 1 EStG Stellung genommen.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.