Haftung bei Anfahren vom Straßenrand

Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass bei einem Unfall, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einfahren von einer Parkbucht in den Straßenverkehr stattfindet, das einfahrende Fahrzeug als Verursacher gilt, wenn eine weitere Aufklärung nicht möglich ist (Az. 39 C 329/21 (19)).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Diensthandy wird zum Standard

Wer im Job ein Smartphone oder Handy braucht, bekommt es meistens vom Arbeitgeber gestellt. Insgesamt 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, haben lt.