Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gemäß § 18 des InvStG erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10038 :008).
BFH: Aufzeichnungspflicht eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, hat der BFH