Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG – Basiszins zum 2. Januar 2024

Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gemäß § 18 des InvStG erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10038 :008).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Produktion im Mai 2026: +0,9 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2026 gegenüber April 2026 saison- und kalenderbereinigt um 0,9