Der BFH nimmt Stellung zur Frage des Vorsteuerabzugs bei unentgeltlicher Erfüllung von kommunalen Auflagen als Voraussetzung für die Aufnahme der Stromproduktion (Az. V R 11/21).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.