Liegt die für einen form- und fristgerechten Antrag auf Energiesteuerentlastung erforderliche empfangsbedürftige Willenserklärung vor, wenn der vorgeschriebene amtliche Antragsvordruck lediglich als Kopie und mit kopierter Unterschrift zusammen mit anderen Unterlagen außerhalb des nach der verwaltungsseitigen Geschäftsordnung vorgesehenen Postlaufs sowie der durch die EnergieStV festgelegten Frist – im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung – einem nicht für die Antragsbearbeitung zuständigen Angehörigen eines Hauptzollamts übergeben wird? Diese Frage hatte der BFH zu klären (Az. VII R 1/23 (VII R 44/19)).
Deutsche China-Exporte um zwölf Prozent eingebrochen
Die deutschen Exporte in die USA und nach China sind 2025 deutlich gesunken. Dass die Gesamtausfuhren dennoch leicht zugelegt haben, liegt vor allem an steigenden