Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Steuerberechnung einen sonstigen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 Satz 1 AO mit dem Regelungsgehalt darstellt, dass die darin berechnete Steuerforderung wegen (angeblicher) Vorsteuerberichtigungen nicht mittels Steuerbescheid gegen den Kläger festgesetzt werden kann, weil es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO handelt (Az. V R 29/21).
Heiße Phase im steuerpolitischen Herbst: DStV hochtourig und erfolgreich dabei
Die Fraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ringen seit September um die Regierungsentwürfe des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Am 16.10.2024 schloss