Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied der BFH (Az. X R 30/21).
Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Mai 2025: -1,4 % zum Vormonat
Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2025 gegenüber April 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,4