Am 11.01.2024 tritt die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) in Kraft. Die neuen Vorschriften legen die Rechte für den Zugang zu und die Nutzung von Daten fest, die in allen Wirtschaftszweigen in der EU erzeugt werden. Sie erleichtern die gemeinsame Nutzung von Daten, insbesondere von Industriedaten. Die EU-Kommission gibt einen Überblick.
Auskunft über den steuerfreien Anteil einer deutschen Rente i. S. d. Nr. 14 Buchst. e Ziffer i des Protokolls zum deutsch-italienischen DBA vom 18. Oktober 1989
Das BMF informiert über die Regelung des automatischen Bescheinigungsverfahrens zum steuerfreien Anteil deutscher Renten für in Italien ansässige italienische Staatsangehörige nach dem DBA Italien.