Das BMJ hat den Entwurf des BEG IV vorgelegt. Danach werden Schriftformerfordernisse in verschiedenen Gesetzen durch Textform ersetzt. Allerdings sollten die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses lt. Bitkom weiterhin schriftlich festgehalten und handschriftlich auf Papier unterzeichnet werden, ansonsten können Arbeitgeber für Arbeitsverträge nur die komplizierte „qualifizierte elektronische Signatur“ verwenden.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.