Am 16.01.2024 treten neue Vorschriften zur Digitalisierung der Justiz in Kraft. Die Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und den Zugang zum Recht wird sicherstellen, dass die Kommunikation in der EU harmonisiert und grenzüberschreitende Zivil- und Strafverfahren digitalisiert werden. Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden werden damit einfacher, schneller und kostengünstiger.
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein