Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder Fehlgebrauch rechtfertigt aber eine Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung. Dies entschied das LAG Schleswig-Holstein (Az. 5 Sa 5/23).
KI und Urheberrecht: Hanseatisches Oberlandesgericht weist Berufung zurück
Das OLG Hamburg hat die Berufung eines Fotografen gegen das klagabweisende Urteil des LG Hamburg zurückgewiesen. Der klagende Fotograf hatte sich gegen das sog. Text