Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Die Mitgliedstaaten können sich zur Beschränkung dieses Anspruchs nicht auf Gründe im Zusammenhang mit der Eindämmung öffentlicher Ausgaben berufen. So der EuGH (Rs. C-218/22).
Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten
Die Verwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2026 das BMF-Schreiben vom 14. August 2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026. Das neue BMF-Schreiben