Am 10. Januar 2024 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz
Die WPK gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse für die WP/vBP-Praxis.