Am 10. Januar 2024 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Verschulden des zweiten Anwalts unterbricht nicht Haftung des ersten
Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des