Bundeswehr: Landeskundlicher Berater und Übersetzer grundsätzlich sozialversicherungspflichtig

Ein für die Bundeswehr tätiger landeskundlicher Berater und Übersetzer ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 10 KR 259/22).

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