Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde die Abschaffung der eTIN mit dem Ende des VZ 2022 beschlossen. Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist daher lt. BMF ab dem Veranlagungszeitraum 2023 zwingend die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig (Az. IV C 5 – S-2295 / 21 / 10001 :001).
Die steuerliche Forschungszulage im Überblick: Die BSFZ informiert
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Anlaufstelle für die Prüfung der Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der DStV stellt die Informationen der BSFZ zur