Der Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Dies gilt lt. EuGH unter der Voraussetzung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen (Rs. C-442/22).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein