Der Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Dies gilt lt. EuGH unter der Voraussetzung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen (Rs. C-442/22).
KfW Research: Deutsche Start-ups sammeln wieder mehr Kapital ein
Deutsche und internationale Geldgeber haben im dritten Quartal 2024 erstmals seit mehr als einem Jahr wieder mehr als 2 Mrd. Euro in deutsche Start-ups investiert.