Bleibt der Kunde auf seinem Schaden sitzen, wenn Kriminelle sich unter Anzeige der Rufnummer der Bank telefonisch als Bankmitarbeiter ausgeben, sich so eine digitale Version der Debitkarte des Kunden erschleichen und anschließend mehr als 14.000 Euro mittels ApplePay abbuchen? Das LG Köln entschied, dass das Bankinstitut dem Kunden in diesem Fall die betrügerischen Abbuchungen erstatten muss (Az. 22 O 43/23).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht