Der BFH hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung bzgl. der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. In-App-Käufen über eine Internetplattform in den Jahren 2012 bis 2014, in denen Art. 9a DVO (EU) Nr. 282/2011 noch nicht in Kraft getreten war, vorgelegt (Az. XI R 10/20).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.