Mit der neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung vereinheitlicht der europäische Gesetzgeber die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten in Europa. Fazit des DStV: Es ist sicher gut, dass der Flickenteppich unterschiedlicher Anti-Geldwäsche-Regelungen in den Mitgliedstaaten zu großen Teilen aufgelöst wird. Zusätzliche Verpflichtungen für die Berufsträger hätten dagegen umgehend in den Bürokratie-Schredder gehört.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015