Das BMF veröffentlicht die Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (Az. IV C 1 – S-2401 / 19 / 10001 :009).
Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage – Prognose
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs.