Das LG Frankfurt hat die Klage gegen einen Impfstoffhersteller abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin scheitere bereits daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise (Az. 2-12 O 264/22).
Wirksamkeit einer Zuwendung von Todes wegen an einen den Erblasser behandelnden Arzt trotz berufsständischen Zuwendungsverbotes
Der BGH hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein den Hausarzt