Der Rat der EU hat am 20.02.2024 eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel angenommen. Die neuen Vorschriften werden die Rechte der Verbraucher stärken, indem die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über Verbraucherrechte geändert und im Hinblick auf den ökologischen Wandel und die Kreislaufwirtschaft angepasst werden.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015