Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 21.02.2024 auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die vorgesehene Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll nunmehr entfallen. Als nächstes stimmt nun der Bundestag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab.
Aufhebung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 – Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Urteile VIII R 9/19 und VIII R 15/20 vom 1. Juli 2021 auf Abspaltungen i. S. d. § 15 UmwStG
Das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 wird durch dieses Schreiben aufgehoben (Az. IV C 2 – S -978-b / 00001 / 001 / 001).