Der Rat der EU hat Änderungen der EU-Vorschriften für den Wertpapierhandel angenommen, mit denen Anleger Zugang zu den für Investitionen in Finanzinstrumente erforderlichen Marktdaten erhalten, die globale Wettbewerbsfähigkeit der Kapitalmärkte der EU erhöht und für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird.
Reitstallbesitzer steht kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zu
Das LG Köln bestätigt das amtsgerichtliche Urteil, wonach einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht (Az. 9 S 75/25).