EuGH zur Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind. So der EuGH (Rs. C-283/21).

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