Der Bundestag hat am 22.02.2024 in 2./3. Lesung die gesetzlichen Grundlagen für die „sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation“ mit dem Bundesverfassungsgericht geschaffen (BT-Drucks. 20/9043).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem