Die EU hat am 22.02.2024 die Entscheidung für den Sitz ihrer neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) getroffen. Die Wahl fiel auf Frankfurt am Main. Darüber berichtet das FinMin Hessen.
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem