Der Bundestag hat am 23.02.2024 das „Onlinezugangsgesetz“ novelliert (BT-Drucks. 20/8093). Mit dem Entwurf will die Regierung die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben.
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein