Das LG Koblenz hatte zu entscheiden, ob Schadensersatz- und Auskunftsansprüche der Klägerin gegen die Herstellerin des Impfstoffs Comirnaty bei von der Klägerin nach einer Impfung behaupteten Gesundheitsschäden bestehen (Az. 1 O 258/22).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem