Im Streit um Schmerzensgeld nach einer Blondierung verurteilte das AG München eine Friseurin zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro, da das verwendete Blondierungsmittel einen zu hohen Wasserstoffperoxidgehalt aufwies und zu Verbrennungen auf der Kopfhaut der Kundin führte (Az. 159 C 18073/21).
Verfahren vor Verwaltungsgerichten: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für grundlegende Modernisierung
Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 27.05.2026 beschlossen hat. Ein wesentliches Ziel der Reform ist es,