Im Streit um Schmerzensgeld nach einer Blondierung verurteilte das AG München eine Friseurin zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro, da das verwendete Blondierungsmittel einen zu hohen Wasserstoffperoxidgehalt aufwies und zu Verbrennungen auf der Kopfhaut der Kundin führte (Az. 159 C 18073/21).
Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht
Bundesbeamten steht unmittelbar aus dem EU-Recht ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zu. Dies hat das VG Köln entschieden